Deutschland: Müssen Provider Verbindungsdaten 6 Monate aufbewahren?

27.02.2005 Informationsquelle

Wie einer Meldung auf internet.com zu entnehmen ist, fordert der Chef des deutschen Bundeskriminalamtes von Internet Providern eine sechsmonatige Aufbewahrungsfplicht von Verbindungsdaten.

In der Schweiz muss die rückwirkende Überwachung bereits auf sechs Monat zurück möglich sein. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Verordnung vom 31. Oktober 2001 über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, SR 780.11), <http://www.admin.ch/ch/d/sr/c780_11.html>.

27.02.2005, Providerliste Admin