Handschriftliche und elektronische Unterschrift

02.11.2001 Informationsquelle

In Deutschland wurde letzte Woche die Verordnung zur elektronischen Signatur beschlossen, womit nun ein Sicherheitsstandard für elektronische Dokumente geschaffen werden soll. Die neue Verordnung löst die seit 1997 geltende Verordnung zur digitalen Signatur ab. In der Verordnung werden vor allem die Vorgaben auf Grund der EG-Signaturrichtlinie umgesetzt.

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