Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das Bundesgesetz vom 6. Oktober2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs am 1. Januar2002 in Kraft zu setzen. Das Gesetz harmonisiert die für die Anordnung einerÜberwachung anwendbaren Verfahren, indem es Verfahrensvorschriften einführt. Gleichzeitig tritt die dazugehörige Verordnung in Kraft, die die spezifischen Vorschriften für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs imBereiche der Mobiltelefonie und des Internets konkretisiert.