Swisscom Breitbandinternet: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Weko-Entscheid und reduziert Busse

08.10.2015 Informationsquelle

Breitbandinternet: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Weko-Entscheid und reduziert Busse. Medienmitteilung von Swisscom:

"Bern, 06. Oktober 2015

Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde von Swisscom gegen die Sanktionsverfügung der Wettbewerbskommission (Weko) vom 19. Oktober 2009 wegen angeblich missbräuchlicher Preise für Breitbanddienste in der Zeit bis Ende 2007 teilweise gut und reduziert die von der Weko gegen Swisscom verhängte Kartellbusse von CHF 219 Mio. auf CHF 186 Mio. Als Folge des Urteils wird Swisscom eine Rückstellung von CHF 186 Mio. bilden. Um eine Klärung wichtiger Fragen auf höchster Instanz zu erreichen, wird Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.

In seinem Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich den Missbrauchsvorwurf der Weko, wonach Swisscom gegenüber ihren Mitbewerbern bis zum 31. Dezember 2007 unzulässige Preise für Breitbandvorleistungsdienste (Broadband Connectivity Service, kurz BBCS) verlangt habe. Es hält aber fest, dass die Weko die dafür verhängte Busse mit CHF 219 Mio. zu hoch angesetzt habe und reduziert diese daher auf CHF 186 Mio.

Swisscom bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und hält die Sanktion für nicht gerechtfertigt, weil:

  • Swisscom keine marktbeherrschende Stellung erkennt, da bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung seitens der Kabelnetze Wettbewerbs- und Preisdruck bestand; 
  • keine Pflicht bestand, den BBCS anzubieten. Das freiwillige Angebot von Swisscom ermöglichte jedoch den Mitbewerbern von Anfang an, eigene Breitbandinternetdienste zu vermarkten. Diesen Dienst hat Swisscom preislich und in punkto Bandbreiten laufend verbessert, weshalb er kein Mittel zur Behinderung der Konkurrenten sein konnte; 
  • die Untersuchung die ersten Jahre nach der Lancierung von ADSL betrifft und die von der Weko kritisierten Anfangsverluste im Breitbandgeschäft wegen Akquisitionskosten für Neukunden in dieser Phase üblich waren und nicht zu beanstanden sind; 
  • das (Endkunden-) Breitbandinternetgeschäft von Swisscom (und ebenso effizienten Mitbewerbern) auf Dauer profitabel ist und ein strukturelles Defizit oder eine Kosten-Preis-Schere somit nicht bestehen kann; 

Bei dieser Ausgangslage und wegen des Grundsatzcharakters des Urteils wird Swisscom beim Bundesgericht Beschwerde einreichen. (...)"

08.10.2015, Providerliste Admin

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